VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG
Der Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald erfüllt anstelle seiner Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit die Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung, d.h. die Flächennutzungsplanung für das Verbandsgebiet.
Die Flächennutzungspläne können innerhalb der Öffnungszeiten bei uns im Rathaus Mutlangen eingesehen werden.
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan GVV Schwäbischer Wald
1. Änderung Teilfortschreibung für die Gemeinde Mutlangen 2015 - 2030
Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schwäbischer Wald hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 den Entwurf zur 1. Änderung der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung für Mutlangen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans umfasst mit der vorgesehenen Erweiterung des Gewerbegebiets Wasserstall nur eine Teilfläche des Gemeindegebiets der Gemeinde Mutlangen.
Sie hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in Mutlangen vorzubereiten, zu leiten und daraus den aufzustellenden Bebauungsplan zu entwickeln.
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes sind die Unterlagen des Büros LK&P. Ingenieure, Mutlangen zum Planungsstand 29.03.2022/15.11.2022. Dies sind der Lageplan (Anlage 1) und die Begründung zum Flächennutzungsplan (Anlage 2).
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfs über die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes und seine Anlagen werden von Montag 12.12.2022 bis Freitag 27.01.2023 in den Büroräumen des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwäbischer Wald in 73557 Mutlangen, Hauptstraße 22, 2. Stock Zimmer Nr. 21 während der regelmäßigen Öffnungszeiten und zwar von
montags bis freitags 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
montags, mittwochs 14.00 Uhr – 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Plan kann im genannten Zeitraum auch auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald unter www.gvv-schwäbischer-wald.de eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden ebenfalls mit ausgelegt:
Art der umweltbezogenen Informationen | Urheber | Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themen |
Umweltbericht (Bebauungsplan) | LK&P. Ingenieure | Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
Boden
Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Mensch
Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen
Sonstige
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Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Höhere Raumordnungsbehörde
Geschäftsbereich Landwirtschaft
Geschäftsbereich Naturschutz
Regionalverband |
|
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Teilflächennutzungsplanes enthalten.
Die eingereichten Stellungnahmen werden der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwäbischer Wald zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Weiter wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald,
Mutlangen, den 09.12.2022
gez. Peter Kühnl
Verbandsvorsitzender
Anlagen:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 1. Änderung der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung 2015 - 2030 für die Gemeinde Mutlangen
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald hat am 21.07.2021 den Grundsatzbeschluss für die 1. Änderung der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Mutlangen gefasst (Aufstellungsbeschluss).
Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der betroffenen Grundstücke in Mutlangen vorzubereiten und zu leiten. Aus ihm ist der aufzustellende Bebauungsplan zu entwickeln. Sie umfasst mit der vorgesehenen Erweiterung des Gewerbegebiets Wasserstall nur eine Teilfläche des Gemeindegebiets der Gemeinde Mutlangen. Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes sind die Unterlagen des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 29.03.2022. Dies sind der Lageplan und die Begründung zum Flächennutzungsplan.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 29.03.2022 hat die Verbandsversammlung dem Vorentwurf zur 1. Änderung der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Mutlangen zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3,4 Baugesetzbuch) beauftragt.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (vorgezogene Anhörung) nach § 3 Baugesetzbuch liegt der Vorentwurf zur 1. Änderung der Teilflächennutzungsplanung für die Gemeinde Mutlangen von
Dienstag 19.04.2022 bis Montag 27.06.2022 je einschließlich in den Büroräumen des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwäbischer Wald in 73557 Mutlangen, Hauptstraße 22, 2. Stock Zimmer Nr. 21
während der regelmäßigen Öffnungszeiten und zwar von
montags bis freitags 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
montags, mittwochs 14.00 Uhr – 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Plan kann im genannten Zeitraum auch auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald unter www.gvv-schwäbischer-wald.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht oder schriftlich eingereicht
werden. Über sie entscheidet die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.
Gemeindeverwaltungsverband
Schwäbischer Wald
gez.
Kühnl
Verbandsvorsitzender
Anlagen: