ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald
2015-2030 – 1. Änderung der Teilfortschreibung für die Gemeinde Mutlangen
Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit dem Schreiben vom 05.04.2023, AZ: IV/41.1-621.31 Br, die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald am 28.02.2023 beschlossene 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald für die Gemeinde Mutlangen 2015-2030 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 14.12.2004 genehmigt.
Es stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Das Deckblatt mit zeichnerischer Darstellung
- Die Begründung
- Die zusammenfassende Erklärung
Die Unterlagen können ab sofort auch während der üblichen Öffnungszeiten
von Montag – Freitag vormittags: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nachmittags: 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag nachmittags: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
in den Büroräumen des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwäbischer Wald in Mutlangen, Hauptstr. 22, 73557 Mutlangen, 2. OG, Zimmer 30, eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Auskunft erteilt.
Auf die Bestimmungen des § 215 Absatz 1 BauBG und § 215 Absatz 2 BauGB wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Mutlangen wirksam.
Mutlangen, den 20.04.2023
Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald
Anlagen