AUFGABEN DES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDS SCHWÄBISCHER WALD

 

Gemäß § 61 der Gemeindeordnung unterscheidet man bei Gemeindeverwaltungsverbänden zwischen Erledigungsaufgaben und Erfüllungsaufgaben.

Bei Erledigungsaufgaben erledigt der Verband Angelegenheiten und Geschäfte der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane. Bei Erfüllungsaufgaben handelt es sich um die Erfüllung von Aufgaben an Stelle seiner Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit.

 


 

Erledigungsaufgaben nach § 2 Abs. 2 der Verbandssatzung

 

a) Statistische Erhebungen im Zusammenhang mit Finanzangelegenheiten

b) Aufstellung von Satzungsentwürfen auf dem Gebiet der Weisungsaufgaben

c) Aufstellung von Entwürfen für Ortspolizeiverordnungen

d) die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Mitgliedsgemeinden (Vorbereitung Arbeitsverträge, Besoldungs- und Vergütungsberechnungen, Mitarbeiterinfos)

e) die Haushalts-, Abgaben- und Rechnungsgeschäfte

f) die Kassengeschäfte

g) Ausstellung der Fischereischeine (ab 01.04.2024 wieder durch die Verbandsgemeinden)

h) die kaufmännische und technische Betriebsführung für die abwassertechnischen Anlagen (ohne Kanäle) der Verbandsgemeinden Spraitbach und Durlangen ab 01.10.2015 und Mutlangen ab 01.02.2017

i) IT-Betreuung für die Verbandsgemeinden Mutlangen, Spraitbach, Ruppertshofen. Näheres wird gesondert vereinbart.

 


 

Erfüllungsaufgaben nach § 2 Abs. 3 der Verbandssatzung

 

a) die vorbereitende Bauleitplanung für die Mitgliedsgemeinden (§ 61 Abs. 4 Ziffer 1 GemO)

b) die Bildung und Unterhaltung des selbstständigen Gutachterausschusses nach § 192 des Baugesetzbuchs (BauGB). Diese Aufgabe entfällt mit der Rückübertragung an die Verbandsgemeinden zum 30.04.2022

c) die Aufgaben des Standesamtswesens und die Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks für die Verbandsgemeinden Spraitbach, Durlangen, Ruppertshofen und Täferrot nach § 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz in Verbindung mit § 25 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Näheres wird gesondert vereinbart.